wissenswertes

zu gutachten

Ein KFZ-Gutachter begutachtet und bewertet Kraftfahrzeuge aller Art wie beispielsweise Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger oder auch Wohnwagen.

Das Aufgabengebiet erstreckt sich von Unfallschadengutachten nach einem Autounfall / Verkehrsunfall bis zur Bewertung von Kraftfahrzeugen (Wertgutachten, Oldtimergutachten, Leasinggutachten usw.).

Auch bei technischen Problemen oder Schadenfällen wie beispielsweise bei einem Motorschaden kommen Sachverständige ins Spiel, um z.B. die Ursache eines eingetretenen Schadens zu lokalisieren.

Weitere Aufgaben sind u.a. die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die UVV-Fahrzeugkontrolle, die Überprüfung der technischen Fahrzeugkomponenten, beispielsweise durch das Auslesen des Fehlerspeichers, die Durchführung einer Rahmen- oder Achsvermessung oder eine Überprüfung der Stoßdämpfer usw.

FAQ

1. Unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schadenhöhe

Sie haben im Falle eines Haftpflichtschadens (unverschuldeter Unfall) als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

Da hier die notwendige Neutralität des versicherungseigenen Sachverständigen eindeutig fraglich ist, sollten Sie hiervon Abstand nehmen und stattdessen lieber einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht.

Das von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellte Gutachten dient, einfach ausgedrückt, neben der Beweissicherung zur unabhängigen Einschätzung der beim Verkehrsunfall entstandenen Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug und beziffert die Kosten, die zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs anfallen.

Im Einzelnen werden dabei folgenden Positionen ermittelt: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Reparaturwürdigkeit (Totalschaden ja/nein), Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

2. Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auf Basis des Gutachten

Das Gutachten wird im Falle eines unverschuldeten Unfalls der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit diese den Schadenbetrag an Sie erstattet. Wahlweise können Sie neben der Direktauszahlung der im Gutachten festgestellten Schadenssumme auch die Reparaturkosten der Werkstatt von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

3. Zusätzliche Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage

Zusätzlich dient das Gutachten der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden. Mit einem aussagekräftigen und unabhängigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand, um – sofern erforderlich – das Ihnen zustehende Recht notfalls juristisch durchzusetzen.

Die Kosten für den Gutachter bzw. das erstellte Unfallgutachten trägt die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

Weiterhin trägt die gegnerische Versicherung in diesem Fall auch Ihre Schadensersatzansprüche wie die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten und im Totalschadenfall die Wieder-beschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für Ihr Auto.

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden direkt von der gegnerischen Versicherung an die Rudyk - SV Büro - erstattet, sodass Sie bei der Beauftragung des Gutachtens nicht in Vorleistung gehen müssen.

Damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf (sodass Sie nicht in Vorleistung gehen brauchen), ist bei der Beauftragung lediglich Ihre Unterschrift auf dem „Auftrag zur Gutachtenerstellung“ (gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar) erforderlich.

Honorartabelle Gutachen

Folgende Arbeiten und Zusatzkosten sind voll oder in Bestandteilen Gegenstand des Grundhonorars:

Auftragsannahme – Reise- und Wartezeit/en - Besichtigung und Schadenaufnahme vor Ort – Anfertigen der Lichtbilder – Ermittlung der Versicherungsdaten - Unterlagen- und Aktenstudium - Ermittlung der Wiederherstellungskosten - Ausarbeitung des Gutachtens – Ermittlung der Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall – Festlegung der Reparaturtage bzw. Wiederbeschaffungsdauer – Schriftliche Erstattung und Überprüfung des Gutachtens – Erstellung der Liquidation/Rechnung - Anfertigen der Begleitschreiben - Postversand – Nachbearbeitung - Rückfragen und Schriftverkehr sowie Informationsdienst – Archivierung und Verwaltung der Gutachten und des Schriftverkehrs – Rechts- und Mahndienst – Forderungsausfall -– Zins,- Haftung- und Versicherungsdienst - Gemeinkosten wie Miete, Strom, Büroausstattung, EDV-Kosten für Hard- und Software - etc..

1. Aufnahme des Schadens

Entweder kommen wir nach telefonischer Terminierung direkt zu Ihnen nachhause bzw. an den Standort des Fahrzeuges (Werkstatt, Abschleppdienst usw.) oder aber Sie kommen direkt zu uns ins Prüfcenter.

Sofern Sie zu uns ins Prüfcenter kommen, ist eine vorherige Terminierung nicht erforderlich. Die Begutachtung innerhalb unseres Prüfcenters hat den Vorteil, dass neben Hebebühnen modernste Prüfgeräte wie beispielsweise Fehlerauslesegeräte usw. zur Verfügung stehen.

Das Fahrzeug wird von einem unserer Sachverständigen begutachtet. Das Fahrzeug sowie die festgestellten Schäden werden anhand aussagekräftiger Bilder dokumentiert.

Die Begutachtung (Schadensaufnahme) dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Gerne beantworten wir vor Ort Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.

2. Gutachtenerstellung

Nachdem unser Sachverständiger sämtliche schadenrelevante Daten und Fakten ermittelt und berechnet hat, wird umgehend das Unfallschadengutachten erstellt.

Wir übermitteln das fertige Gutachten digital oder alternativ auf dem Postweg an die entsprechenden Stellen. Sie brauchen Sich somit nicht selbst um die Weiterleitung des Gutachtens an die leistungserbringende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt zu kümmern.

3. Schadenregulierung

Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen.

Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens in Stand setzen lassen. Sie brauchen sich nicht von der leistungserbringenden Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen.

Sie haben alternativ zur Reparatur in der Werkstatt auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und sich den Schadenersatzanspruch in Form einer Geldzahlung (fiktive Abrechnung) auszahlen zu lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadenersatzbetrages ohne Durchführung der Reparatur) lediglich der Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet wird.

Gutachten
anfragen