Wir bieten alle Arten von Gutachten an. Unsere Teams sind auf unterschiedliche Fahrzeuggruppen spezialisiert und bewerten jedes Fahrzeug sorgfältig und kompetent. Unsere Grundlage dafür sind die umfassenden Kenntnisse jedes Mitarbeiters in den Bereichen Haftpflichtgutachten, Beweisgutachten und Wertermittlungen. Dazu kommt noch die langjährige Erfahrung mit Sonderfahrzeugen – jeder Mitarbeiter verfügt beispielsweise über den entsprechenden Führerschein für seine Fahrzeuggruppe und über das Know-how zu den technischen Funktionen des jeweiligen Fahrzeuges inklusive der technischen Ausstattung.
Durch unsere direkte Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland/FSP und regelmäßige Schulungen direkt bei den Herstellern verfügen wir über das notwendige Fachwissen, bei allen Fahrzeuggruppen Schäden exakt zu bewerten und mögliche Fehlerquellen und Mängel schnell zu identifizieren.
Sie möchten ein Leasingfahrzeug zurückgeben? Dann lassen Sie von uns ein Minderwertgutachten für Ihr Fahrzeug erstellen – insbesondere dann, wenn Sie mit dem Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit einmal einen Unfall hatten, selbst wenn nur kleinere Schäden entstanden sind. Durch ein unabhängiges Gutachten müssen Sie bei Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges keine überhöhte Ausgleichszahlung in Kauf nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Vertragspartner oft einen zu hohen Betrag festsetzen, der nicht gerechtfertigt ist. Durch ein Minderwertgutachten, das wir vor dem Ende der Leasinglaufzeit durchführen, vermeiden Sie ungerechtfertigte Ansprüche Ihres Autohauses oder Leasinggebers.
KFZ-Gutachten bei Haftpflicht- und Kaskoschäden für Kraftfahrzeuge aller Art. Kalkulation und Erstellung der KFZ-Gutachten erfolgen mit dem DAT Kalkulationsprogramm, dem anerkannten Kalkulationsprogramm der Automobilbranche.
Kurzgutachten bei Bagatellschäden
Bei verursachten Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,-€ spricht man von einem Bagatellschaden. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet.
Das Problem für den Geschädigten liegt darin, dass er als Laie vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tatsächlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbeschädigung aus, um weit über der Bagatellschadengrenze zu liegen.
Wir empfehlen, im Zweifel immer einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, sich das Fahrzeug anzuschauen. Sollte der Kfz-Sachverständige erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, so wird er sicherlich auch nur einen Kostenvoranschlag oder aber ein einfaches Kurzgutachten erstellen, sodass kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht besteht.
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